Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Dieses ist der neue Shop der Schwechower Obstbrennerei. Für unsere Bestandskunden und Kunden mit Sonderkonditionen ist ggf. eine erneute Registrierung erforderlich. Sollten die Sonderkonditionen nicht greifen bitten wir um kurze Nachricht.

  Oldtimertreffen: 26.10.2025

  Flohmarkt (jeden letzten Sonntag)

  Glühmarkt: 22.11.2025

  Cafè + Hofladen geöffnet: Mo-So

Marktordnung auf Gut Schwechow

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für die Teilnahme (nachfolgend als „Teilnehmer“ bezeichnet) an allen Märkten sowie Veranstaltungen mit Marktbereichen auf Gut Schwechow.

2. Vertragspartner

Verträge kommen zwischen der Schwechower Obstbrennerei GmbH (nachfolgend als "Veranstalter" bezeichnet) und Teilnehmer der Veranstaltung (z.B. FlohmarktGlühmarkt), zustande. Teilnehmen an den Marktveranstaltungen dürfen Privatpersonen und Gewerbetreibende mit Gewerbeschein und Reisegewerbekarte. Gewerbetreibende müssen eine Reisegewerbekarte mitführen und diese auf Verlangen vorzeigen.

3. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist ein Stand auf einem Markt des Veranstalters. Mit dem Standaufbau auf einer Standfläche auf einer Veranstaltung des Veranstalters erkennt der Teilnehmer die AGB in vollem Umfang an und verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung.

4. Veranstaltungszeiten

Standvergabe-, Aufbau-, Verkaufs- und Abbau-Zeiten variieren je nach Veranstaltung. Die genauen Zeiten können auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden.

Die vorgegebenen Zeiten sind vom Teilnehmer einzuhalten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Standgebühren.

Der Markt gilt als nicht zustande gekommen, wenn bis zu dem offiziellen Marktbeginn (siehe Verkaufszeiten) keine Teilnehmer erschienen sind.

Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung jederzeit abzusagen, abzubrechen, zu verkürzen oder zu verlegen.

5. Standgebühren

Die Standgebühren variieren je nach Veranstaltung. Die genauen Preise können auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden.

[Die Standgebühren werden nach der Warenart des Teilnehmers pro angefangenen Meter berechnet. Zur Berechnung der Meterzahlen wird die längste Seite des Verkaufsstandes herangezogen.]

Standgebühren sind mit dem Betreten oder Befahren der für die Veranstaltung durch den Veranstalter bereit gestellten Plätze fällig und vor Veranstaltungsbeginn in bar zu zahlen.

6. Zum Verkauf zugelassene Waren

Der Verkauf von Trödel(1,2) und Antikwaren(3) ist bei allen Märkten des Veranstalters zugelassen. Der Verkauf von Neuware(4) ist nicht bei allen Märkten zugelassen.

Ob Neuware angeboten werden darf, kann auf auf der Seite der ausgewählten Veranstaltung entnommen werden.

Definitionen

  • (1) Privater Trödel: private, gebrauchte Waren in haushaltsüblichen Mengen ohne ein spezielles Sortiment.
  • (2) Gewerblicher Trödel: Spezielles Sortiment an gebrauchten Waren (mit deutlichen Gebrauchsspuren) in größerer Stückzahl eines Artikels.
  • (3) Antik-Waren: Gegenstände die älter als 50 Jahre sind.
  • (4) Neuware: neuwertige und scheinbar ungebrauchte Artikel in großer Stückzahl.

7. Nicht zum Verkauf zugelassene Waren

  • Hieb-, Stich- und Schusswaffen i.S.d. WaffG und Munition
  • Jugendgefährdende Schriften und Bildträger
  • Gewaltverherrlichende Schriften und Bildträger
  • Pornographische Schriften und Bildträger 
  • Schriften, Kennzeichen und Propagandamittel von nationalsozialistischen Inhalten
  • Gegenstände mit nationalsozialistischen oder rechtsradikalem Bezug oder Inhalten
  • Lebensmittel und (alkoholische) Getränke
  • Lebende Tiere

8. Parkmöglichkeiten

Die Parkmöglichkeiten für Händler variieren je nach Veranstaltung. Die genauen Parkmöglichkeiten können auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden. Die Parkflächen sind ausgeschildert.

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nach Veranstaltungsbeginn und vor -ende nur mit unserer  ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

9. Bedingungen zur Teilnahme

Der Standaufbau darf auf den bereit gestellten Plätzen nur innerhalb der Flächen erfolgen, welche durch den Veranstalter zugewiesen worden sind. 

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. 

Gewerbetreibende müssen die Preise ihrer Waren in Euro auszeichnen. Der Stand muss deutlich sichtbar und gut lesbar eine Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Vorschriften aufweisen.

Dem Teilnehmer ist es untersagt in irgendeiner Form Fremdwerbung durch oder für andere Veranstalter oder Veranstaltungen an seinem Stand zu betreiben.

Das Befestigen von Gegenständen aller Art mit Klebeband, Tesafilm oder Bindfäden an Einrichtungen am Veranstaltungsort (z.B. Pfeilern, Wänden, Schaufenstern) ist nicht zulässig.

Teilnehmern ist es untersagt Feuerwehrzufahrten, Gehwege und sonstige Zufahrten zu blockieren oder ein Passieren zu erschweren. Besucherwege dürfen nicht durch Stände, Waren oder Kleiderständer zugestellt oder verengt werden.

Die Teilnehmer müssen vorhandene markierte Flächen einhalten. Stolperfallen sind zu entfernen. Durch Teilnehmer verlegte Elektrokabel sind mit Gummimatten zu sichern.

10. Reinigung und Kaution

Müll jeder Art darf nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. Nicht verkaufte Waren sind vom Teilnehmer ausnahmslos wieder mitzunehmen. Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen oder gegen die örtliche Abfallentsorgungssatzung sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht.

[Der Veranstalter erhebt pro Stand eine Reinigungskaution in Höhe von 5,00 Euro. Die Reinigungskaution ist mit der Standgebühr an den Veranstalter zu entrichten. Die Rückzahlung der Kaution an den Teilnehmer erfolgt bei Vorlage des Kautionsbons und sofern er seinen Verkaufsplatz nach Marktende besenrein und sauber verlassen hat.]

11. Witterungseinflüsse

Der Markt  findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich uns vor bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Teilnehmer die Veranstaltung jederzeit abzusagen oder vorzeitig zu beenden.

12. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Betreten oder Befahren der für die Marktveranstaltungen durch die von uns bereit gestellten Plätze.

13. Hausrecht

Der Veranstalter übt das Haus- und Platzrecht am Veranstaltungsort aus und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben mit sofortiger Wirkung Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge. Regressansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

14. Verstößen gegen Teilnahmebedingungen

Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Teilnehmer von der Teilnahme am Markt bzw. auch von künftigen Veranstaltungen durch den Veranstalter ausgeschlossen werden.

15. Haftung

Eine Haftung für Diebstahl, für Schäden und Verlustes eines Teilnehmers oder Besuchers wird nicht übernommen.

Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Personen- und Sachschäden in voller Höhe.

Aus nicht verschuldeten bzw. zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Marktbedingungen und -zeiten zu verändern. Der Teilnehmer hat in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz.

Bei Ausfall oder Verlegung des Veranstaltungstermins bestehen keine Regressansprüche gegen den Veranstalter.

16. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung können Fotos und Videos erstellt werden, die für die Dokumentation, Nachberichterstattung oder interne Werbezwecke, verwendet werden.

Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer und Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Wir berufen uns auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO.