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Produktinformationen "Händlerkarte"
Die Händlerkarte berechtigt zum Aufbau und dem Betreiben von einem Stand bzw. Wagen im Händler-Sektor im Rahmen des F5-Festivals. Anreise und Aufbau sind bereits ab zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Der Aufbau muss am ersten Veranstaltungstag um 08:00Uhr abgeschlossen sein und bis zum letzten Veranstaltungstag 16:00Uhr vorgehalten werden.
Zugelassen sind ausschließlich Exponate und Waren die zum Thema der Veranstaltung passen. Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt.
Das Anbieten von Getränken aller Art ist nicht gestattet!
Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.
Bitte bei der Bestellung unbedingt eine Mobilfunknummer angeben!
Folgende Leistungen sind enthalten:
- Eintritt für Standpersonal (2 Personen; alle Tage - zusätzlich mitkommende Personen zahlen eine reguläre Eintrittskarte)
- Standgebühren
- Camping-Ticket (für 2 Personen)
Folgende Leistungen sind nicht enthalten:
- Strom / Wasser / Duschen
- Verpflegung
Am Markt können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.
Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen.
Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Standbetreiber eine Strafe von 100,- Euro in Rechnung gestellt.
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1 Bewertung
24. Februar 2025 16:14
Händler aus 2024
Wir waren schon 2024 vor Ort. Uns hat es gut gefallen.
Informationen Händlerkarte
Die Händlerkarte berechtigt zum Aufbau und dem Betreiben von einem Stand bzw. Wagen im Händler-Sektor im Rahmen des F5-Festivals. Anreise und Aufbau sind bereits ab zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Der Aufbau muss am ersten Veranstaltungstag um 08:00Uhr abgeschlossen sein und bis zum letzten Veranstaltungstag 16:00Uhr vorgehalten werden.
Zugelassen sind ausschließlich Exponate und Waren die zum Thema der Veranstaltung passen. Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt.
Das Anbieten von Getränken aller Art ist nicht gestattet!
Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.
Bitte bei der Bestellung unbedingt eine Mobilfunknummer angeben!
Folgende Leistungen sind enthalten:
- Eintritt für Standpersonal (2 Personen; alle Tage - zusätzlich mitkommende Personen zahlen eine reguläre Eintrittskarte)
- Standgebühren
- Camping-Ticket (für 2 Personen)
Folgende Leistungen sind nicht enthalten:
- Strom / Wasser / Duschen
- Verpflegung
Am Markt können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.
Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Standbetreiber eine Strafe von 100,- Euro in Rechnung gestellt.