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Produktinformationen "Gastrokarte"
Die Gastrokarte berechtigt zum Aufbau und dem Betreiben von einem Stand bzw. Wagen im Rahmen einer Veranstaltung auf Gut Schwechow. Hierzu zählen z.B.: Flohmärkte, F5-Festival, Brennereifest, Glühmarkt.
Anreise und Aufbau sind bereits ab zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Aufbau muss am ersten Veranstaltungstag zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein und bis zum Ende der Veranstaltung vorgehalten werden.
Das Anbieten von Getränken aller Art ist nicht gestattet. Das beinhaltet auch Kaffee und Cocktails.
Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt.
Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst.
Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.
Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.
Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Standbetreiber eine Strafe von 100,- Euro in Rechnung gestellt.
Die Gastrokarte kann nicht online gebucht werden. Hierzu ist eine Bewerbung erforderlich.
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Gastrokarte
Die Gastrokarte berechtigt zum Aufbau und dem Betreiben von einem Stand bzw. Wagen im Rahmen einer Veranstaltung auf Gut Schwechow. Hierzu zählen z.B.: Flohmärkte, F5-Festival, Brennereifest, Glühmarkt.
Anreise und Aufbau sind bereits ab zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Aufbau muss am ersten Veranstaltungstag zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein und bis zum Ende der Veranstaltung vorgehalten werden.
Das Anbieten von Getränken aller Art ist nicht gestattet. Das beinhaltet auch Kaffee und Cocktails.
Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt.
Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst.
Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.
Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.
Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Standbetreiber eine Strafe von 100,- Euro in Rechnung gestellt.
Die Gastrokarte kann nicht online gebucht werden. Hierzu ist eine Bewerbung erforderlich.