Bitte informiere dich über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe. Wir befinden uns im Bereich Jasnitz.
Sicherheitshinweise
Den für die Veranstaltung zuständigen Sanitätsdienst findet ihr zu den Veranstaltungszeiten in Sektor 1.
Im Notfall wählt den Notruf 112
Ihr befindet euch auf Gut Schwechow, Am Park 5, 19230 Pritzier (OT Schwechow)
Polizei => 110
Rettungsdienst / Feuerwehr => 112
Regeln / Teilnahmebedingungen
- Die aktuellen Rechtsverordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden durch den Veranstalter umgesetzt und können
angewiesen werden.
- Fahrzeuge mit angebrachten Beschriftungen die Ähnlichkeiten mit
Bezeichnungen aus der Zeit vor 1946 haben keine Zufahrt zum Gelände, auch wenn das Fahrzeug aus dem ehemaligen Ostblock
stammt. In dieser sensiblen Zeit werden auch keine Beschriftungen
oder Bezeichnungen aus den betroffenen Kriegsparteien
zugelassen.
- Flugzeuge und größere Gruppen oder Verbände von Fahrzeugen
müssen vorher schriftlich angemeldet werden.
- Das Niederlassen im "Camp" ist nur nach vorheriger Buchung eines Camping-Tickets erlaubt. Anmeldeschluss und
ist Samstag, 18:00 Uhr!
=> Der Veranstalter versetzt diesen Termin bei Überschreiten der zugelassenen Teilnehmerzahlen nach vorne, um die Sicherheit auf dem Gelände für alle zu sichern. - Die Abreise aus dem „Camp“ hat bis spätestens Montag, 17.06.2025 12:00 Uhr zu erfolgen. Sollte diese Regelung nicht eingehalten
werden, sind wir berechtigt, einen Platzverweis
auszusprechen.
- Die Grenzen des Veranstaltungsgeländes sind im beigefügten Lageplan ersichtlich. Ein Aufenthalt außerhalb der Grenzen des
Veranstaltungsgeländes ist generell verboten!
Die Nutzung der Zufahrtsstraße mit Kraftfahrzeugen ist lediglich für die An- und Abreise gestattet. - Das Anbringen von Absperrungen jeglicher Art zur "Sicherung" eines
bestimmten Platzes auf dem Veranstaltungsgelände als "Camp" ist
verboten.
- Die „Camps“ sind platzsparend aufzubauen. Zum nächsten „Camp“
muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern eingehalten
werden.
- Das Abstellen von Equipment jeglicher Art vor der eigentlichen
Anreise zur Veranstaltung und zwischenzeitliche Abreise bis zur
Hauptveranstaltung ist ohne Vorherige Absprache nicht zugelassen.
- Ein Verbleib auf der Veranstaltungsfläche außerhalb dieser Zeiten ist
lediglich aktiven Teilnehmern gestattet, die sich auf Verlangen des
Veranstalters, mit dem bei der Anmeldung empfangenen
entsprechenden angelegtem Armband zu legitimieren haben.
- Vom Veranstalter installierte Absperrungen sind zu respektieren und
aufgestellten Hinweis- und Verkehrszeichen sowie den Anweisungen
des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Fahren von Kraftfahrzeugen auf der Veranstaltungsfläche ist nur
Personen gestattet, die dafür eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und
nicht unter Einwirkung von Alkohol oder anderer die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigender Mittel stehen. Dabei beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit lediglich Schrittgeschwindigkeit!
- Für Kettenfahrzeuge gilt ein Fahrverbot auf dem gesamten Gelände.
- Begleit- oder Hilfsfahrzeuge dürfen das Veranstaltungsgelände
ausschließlich zur An- und Abreise befahren.
- Täglich von 22:00 Uhr - 07:00 Uhr gilt ein generelles Fahrverbot für
alle Kraftfahrzeuge, außer bei An- oder Abreise!
- Das Abstellen von Fahrzeugen hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass
andere Fahrzeuge dadurch nicht behindert werden und
insbesondere Rettungs- und Versorgungswege sowie
Veranstaltungsflächen nicht blockiert werden!
- Das Zeigen von Deko-Waffen ist untersagt. Das Zeigen und
Benutzen anderer Waffen und das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern sind strengstens verboten!
- Alle vermeidbaren Lärmbelästigungen durch Musikanlagen, Motoren
von Fahrzeugen und Aggregaten oder ähnliche Einrichtungen sind in
der Zeit von 01:00 Uhr - 07:00 Uhr zu unterlassen.
- Auf dem Veranstaltungsgelände gilt Leinenpflicht für Hunde!
Hinterlassenschaften sind sofort zu beseitigen.
- Alle Händleraktivitäten während des F5-Festivals sind im Vorfeld der Veranstaltung beim Veranstalter
zu buchen (Händlerkarte) und dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen
Flächen stattfinden.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig und erfolgt auf
eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen den
Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen bestehen nur bei
Pflichtverletzung durch diese.
- Entsprechend dem deutschen Jugendschutzgesetz müssen Besucher unter 16 Jahren bis 22:00 Uhr, Besucher unter 18 Jahren bis 24:00 Uhr das Gelände verlassen haben, wenn sie nicht in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson sind.
Verhalten im Brand- oder Evakuierungsfall
Fahrzeuge sind im Brand- oder Evakuierungsfall stehen zu lassen.
Im Brand- oder Evakuierungsfall ist den Anweisungen der Ordnungs- und Einsatzkräfte unbedingt Folge zu leisten.
Es ist umgehend einer der Sammelplätze aufzusuchen, voranging der am Eingang.
Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln erfolgt gegebenenfalls ein Platzverweis.
Helft uns, dass auch
dieses F5-Festival zu einem
Event mit ausschließlich positiven Eindrücken und
Erlebnissen wird!