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  F5-Festival => 13.-15. Juni 2025

  Flohmarkt => 27.04.2025

  Hofladen geöffnet: Mo-Sa 10-18Uhr

  Sicher Einkaufen dank SSL

+++ BEKANNTMACHUNG! +++ Verfügung No.5593 erlassen +++ Halter von DDR-Fahrzeugen werden aufgefordert den Standort Ihres Fahrzeuges für den Zeitraum: 13.-15.Juni 2025 nach Schwechow zu verlegen und ihr Fahrzeug zu präsentieren! +++ Oldtimer des ehemaligen Klassenfeindes sind ebenfalls willkommen und zugelassen +++ ENDE DER BEKANNTMACHUNG

Sicherheitshinweise

Bitte informiere dich über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe. Wir befinden uns im Bereich Jasnitz.

Den für die Veranstaltung zuständigen Sanitätsdienst findet ihr zu den Veranstaltungszeiten in Sektor 1.

Im Notfall wählt den Notruf 112

Ihr befindet euch auf Gut Schwechow, Am Park 5, 19230 Pritzier (OT Schwechow)

Polizei => 110
Rettungsdienst / Feuerwehr => 112

Regeln / Teilnahmebedingungen

  1. Die aktuellen Rechtsverordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden durch den Veranstalter umgesetzt und können angewiesen werden. 

  2. Fahrzeuge mit angebrachten Beschriftungen die Ähnlichkeiten mit Bezeichnungen aus der Zeit vor 1946 haben keine Zufahrt zum Gelände, auch wenn das Fahrzeug aus dem ehemaligen Ostblock stammt. In dieser sensiblen Zeit werden auch keine Beschriftungen oder Bezeichnungen aus den betroffenen Kriegsparteien zugelassen. 

  3. Flugzeuge und größere Gruppen oder Verbände von Fahrzeugen müssen vorher schriftlich angemeldet werden. 

  4. Das Niederlassen im "Camp" ist nur nach vorheriger Buchung eines Camping-Tickets erlaubt. Anmeldeschluss und ist Samstag, 18:00 Uhr!
    => Der Veranstalter versetzt diesen Termin bei Überschreiten der zugelassenen Teilnehmerzahlen nach vorne, um die Sicherheit auf dem Gelände für alle zu sichern. 

  5. Die Abreise aus dem „Camp“ hat bis spätestens Montag, 17.06.2025 12:00 Uhr zu erfolgen. Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. 

  6. Die Grenzen des Veranstaltungsgeländes sind im beigefügten Lageplan ersichtlich. Ein Aufenthalt außerhalb der Grenzen des Veranstaltungsgeländes ist generell verboten!

    Die Nutzung der Zufahrtsstraße mit Kraftfahrzeugen ist lediglich für die An- und Abreise gestattet. 

  7. Das Anbringen von Absperrungen jeglicher Art zur "Sicherung" eines bestimmten Platzes auf dem Veranstaltungsgelände als "Camp" ist verboten. 

  8. Die „Camps“ sind platzsparend aufzubauen. Zum nächsten „Camp“ muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden. 

  9. Das Abstellen von Equipment jeglicher Art vor der eigentlichen Anreise zur Veranstaltung und zwischenzeitliche Abreise bis zur Hauptveranstaltung ist ohne Vorherige Absprache nicht zugelassen. 

  10. Ein Verbleib auf der Veranstaltungsfläche außerhalb dieser Zeiten ist lediglich aktiven Teilnehmern gestattet, die sich auf Verlangen des Veranstalters, mit dem bei der Anmeldung empfangenen entsprechenden angelegtem Armband zu legitimieren haben. 

  11. Vom Veranstalter installierte Absperrungen sind zu respektieren und aufgestellten Hinweis- und Verkehrszeichen sowie den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. 

  12. Das Fahren von Kraftfahrzeugen auf der Veranstaltungsfläche ist nur Personen gestattet, die dafür eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und nicht unter Einwirkung von Alkohol oder anderer die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel stehen. Dabei beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich Schrittgeschwindigkeit! 

  13. Für Kettenfahrzeuge gilt ein Fahrverbot auf dem gesamten Gelände. 

  14. Begleit- oder Hilfsfahrzeuge dürfen das Veranstaltungsgelände ausschließlich zur An- und Abreise befahren. 

  15. Täglich von 22:00 Uhr - 07:00 Uhr gilt ein generelles Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, außer bei An- oder Abreise! 

  16. Das Abstellen von Fahrzeugen hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass andere Fahrzeuge dadurch nicht behindert werden und insbesondere Rettungs- und Versorgungswege sowie Veranstaltungsflächen nicht blockiert werden! 

  17. Das Zeigen von Deko-Waffen ist untersagt. Das Zeigen und Benutzen anderer Waffen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind strengstens verboten! 

  18. Alle vermeidbaren Lärmbelästigungen durch Musikanlagen, Motoren von Fahrzeugen und Aggregaten oder ähnliche Einrichtungen sind in der Zeit von 01:00 Uhr - 07:00 Uhr zu unterlassen.

  19. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt Leinenpflicht für Hunde! Hinterlassenschaften sind sofort zu beseitigen. 

  20. Alle Händleraktivitäten während des F5-Festivals sind im Vorfeld der Veranstaltung beim Veranstalter zu buchen (Händlerkarte) und dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen stattfinden.

  21. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen bestehen nur bei Pflichtverletzung durch diese.

  22. Entsprechend dem deutschen Jugendschutzgesetz müssen Besucher unter 16 Jahren bis 22:00 Uhr, Besucher unter 18 Jahren bis 24:00 Uhr das Gelände verlassen haben, wenn sie nicht in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson sind.

Verhalten im Brand- oder Evakuierungsfall

Fahrzeuge sind im Brand- oder Evakuierungsfall stehen zu lassen.

Im Brand- oder Evakuierungsfall ist den Anweisungen der Ordnungs- und Einsatzkräfte unbedingt Folge zu leisten.

Es ist umgehend einer der Sammelplätze aufzusuchen, voranging der am Eingang.


Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln erfolgt gegebenenfalls ein Platzverweis.

Helft uns, dass auch dieses F5-Festival zu einem Event mit ausschließlich positiven Eindrücken und Erlebnissen wird!

Adresse

F5-FESTIVAL
Gut Schwechow
An den Eichen
19230 Pritzier (OT Schwechow)

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