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  F5-Festival => 13.-15. Juni 2025

  Flohmarkt => 27.04.2025

  Hofladen geöffnet: Mo-Sa 10-18Uhr

  Sicher Einkaufen dank SSL

+++ BEKANNTMACHUNG! +++ Verfügung No.5593 erlassen +++ Halter von DDR-Fahrzeugen werden aufgefordert den Standort Ihres Fahrzeuges für den Zeitraum: 13.-15.Juni 2025 nach Schwechow zu verlegen und ihr Fahrzeug zu präsentieren! +++ Oldtimer des ehemaligen Klassenfeindes sind ebenfalls willkommen und zugelassen +++ ENDE DER BEKANNTMACHUNG

Gastrokarte

Produktinformationen "Gastrokarte"

Die Händlerkarte berechtigt zum Aufbau und dem Betreiben von einem Stand bzw. Wagen im Rahmen des F5-Festivals 2025. Anreise und Aufbau sind bereits ab zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Aufbau muss am ersten Veranstaltungstag um 10:00Uhr abgeschlossen sein und bis zum letzten Veranstaltungstag 16:00Uhr vorgehalten werden.
Zugelassen sind ausschließlich Exponate und Waren die zum Thema der Veranstaltung passen. Das Anbieten von Getränken aller Art ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt.

Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden.
Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen. Bitte bei der Bestellung unbedingt eine Mobilfunknummer angeben!

Folgende Leistungen sind enthalten:

  • Eintritt für Standpersonal (2 Personen; alle Tage - zusätzlich mitkommende Personen zahlen eine reguläre Eintrittskarte)
  • Standgebühren Camping-Ticket (für 2 Personen)

Folgende Leistungen sind nicht enthalten:

  • Strom / Wasser / Duschen
  • Verpflegung 
Du hast Fragen?
Bitte per Whatsapp an: 03885637813

Am Markt können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.

Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Standbetreiber eine Strafe von 100,- Euro in Rechnung gestellt.

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Informationen Gastrokarte

Die Gastrokarte berechtigt zum Aufbau und dem Betreiben von einem Stand bzw. Wagen im Gastro-Sektor im Rahmen des F5-Festivals. Anreise und Aufbau sind bereits ab zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt.

Auf- und Abbau

Aufbau ist möglich von Montag, 09.06.2025 ab 10:00 bis Freitag 13.06.2025 um 12 Uhr. (Ab Freitag 13 Uhr muss jedes Auto den Platz verlassen haben.) Ausnahmen für den Auf- oder Abbau sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.

Platzzuweisung und Standplatz

Die Platzzuweisung erfolgt bei Anreise nach Vorlage der Anmeldebestätigung. Der Standplatz ist nicht verhandelbar. Wir verlassen uns auf Eure exakt angegebenen Standmaße. 

Das Anbieten von Getränken aller Art ist nicht gestattet! Das beinhaltet auch Kaffee und Cocktails!

Der Teilnehmer haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.

Bitte bei der Bestellung unbedingt eine Mobilfunknummer angeben!

Folgende Leistungen sind enthalten:

  • Eintritt für Standpersonal
  • Standgebühren
  • Camping-Ticket (für 2 Personen)
  • Strom / Wasser / Duschen

Folgende Leistungen sind nicht enthalten:

  • Verpflegung 

Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Standbetreiber eine Strafe von 100,- Euro in Rechnung gestellt.

Die Gastrokarte kann nicht online gebucht werden. Hierzu ist eine Bewerbung erforderlich.

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